http://docs.google.com/Doc?id=dd5ppkg_164hmv5vjdm
Gisela 23 Fr. H. Wasserschaden im Bad
Hausverwaltung muß um Einlaß bei Mieter H.2 2.OG bitten, per Anschreiben. Wollte offenbar am Freitag keinen einlassen, obwohl etwas zu hören war. Einlaß wg. Überprüfung ob Verfugung um Dusche undicht
Freitag, 26. September 2008
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